Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der certified IT (www.certifiedit.net)
Inhaber: Christian Enderle
Sitz: Amselweg 10, 89143 Blaubeuren, Deutschland
info@certifiedit.net | +49 731 850 71 800
Stand: 08.03.2026
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragsgegenstand und Angebote
- § 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- § 4 Projektintegration, Dokumentation und Task-Historie
- § 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- § 6 Zahlungsverzug
- § 7 Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
- § 8 Abnahme von Leistungen und Abnahmefiktion
- § 9 Rücktritt bei Unmöglichkeit und höhere Gewalt
- § 10 Verjährung
- § 11 Haftung bei Sicherheitsvorfällen und IT-Risiken
- § 12 Automatische Pflege- und Aktualisierungsverpflichtung
- § 13 Haftungsbegrenzung bei Software, IP- und Lizenzproblemen
- § 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
- § 15 Leistungsänderungen, Nebenleistungen und Nebenpflichten
- § 16 Preisgestaltung, Anpassung von Preisen und Vergütungen
- § 17 Systemzugriffe durch Dritte und Fremdadministration
- § 18 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
- § 19 Urheberrecht und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
- § 20 Gerichtsstand, Sprache und anwendbares Recht
- § 21 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der certified IT gegenüber ihren Kunden.
1.2 Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten der certified IT, die ab dem 08.03.2026 aufgenommen oder durchgeführt wurden, unabhängig davon, wann der zugrunde liegende Auftrag, Vertrag oder die Beauftragung erfolgt ist.
1.3 Diese AGB ersetzen sämtliche zuvor geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der certified IT vollständig.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang, sofern sie schriftlich getroffen wurden.
1.6 Die certified IT erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, Selbstständigen, Freiberuflern oder juristischen Personen im Sinne des § 14 BGB (B2B).
1.7 Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Angebote
2.1 Gegenstand des Vertrages sind IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Projektleistungen, Wartungsleistungen, Supportleistungen, Systemadministration, IT-Sicherheitsleistungen sowie sonstige IT- und Beratungsbezogene Tätigkeiten.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Beauftragung, Projektvereinbarung oder Leistungsbeschreibung.
2.3 Die Angebote der certified IT sind in Hinsicht auf Leistung, Menge, Lieferfrist und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot ist nur gültig solange der Vorrat reicht. Die Abbildungen der Artikel entsprechen nicht in jedem Fall dem tatsächlichen Lieferumfang und berechtigen daher zu keinerlei Ansprüchen gegen certified IT. Die technischen Daten der Produkte sind verbindlich in der Produktinformation dargelegt.
2.4 Die certified IT schuldet grundsätzlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
2.5 Nebenleistungen gelten als vereinbart, soweit sie zur fachgerechten Erfüllung der Beauftragung notwendig oder technisch geboten sind.
2.6 Automatische Nebenpflichten: Soweit die certified IT im Rahmen einer Beauftragung technisch hinzugezogen wird, gelten regelmäßige Updates und Pflege aller Netzwerk-, Server- und IT-Bestandteile, einschließlich Fachprogramme, automatisch als Bestandteil der Beauftragung, soweit zumutbar und technisch möglich. Die näheren Einzelheiten und Ausnahmen ergeben sich aus § 12 dieser AGB.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der certified IT.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Nutzungsrechte an Software, Daten oder Systemen vorliegen.
3.4 Pauschale Aussagen wie „funktioniert nicht" gelten nicht als ausreichende Mitwirkung.
§ 4 Projektintegration, Dokumentation und Task-Historie
4.1 Wird die certified IT im Rahmen von (Teil-)Projekten tätig, ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung eine vollständige, lückenlose und exportfähige Historie sämtlicher durch die certified IT bearbeiteter Vorgänge herauszugeben.
4.2 Dies umfasst insbesondere: alle der certified IT zugewiesenen Tasks, sämtliche Projekt- und Ticketverläufe, Kommunikationshistorien, Chat-Protokolle, Systemlogs sowie relevante E-Mail-Kommunikation und sonstige Dokumentationen.
4.3 Erfolgt die Herausgabe trotz Aufforderung nicht oder nur unvollständig, steht der certified IT eine Mindestschadenssumme von 50.000 € oder 50 % des Projektumfangs zu, je nachdem, welcher Wert höher ist. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Die Beweislast liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind sofort, spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung, nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
5.3 Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich erhoben werden. Danach gelten Rechnungen als anerkannt.
5.4 Bei Erstaufträgen oder besonders großen Auftragsvolumen gilt Vorauszahlung als vereinbart. Die certified IT ist darüber hinaus berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der certified IT aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich anerkannt.
§ 6 Zahlungsverzug
6.1 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die certified IT berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
6.2 Der Verzugszinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens 1 € pro Tag pro offener Rechnung.
6.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.4 Die certified IT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen auszusetzen.
6.5 Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.
6.6 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, ist die certified IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, laufende Leistungen einzustellen oder Vorauszahlung zu verlangen.
6.7 Der Kunde trägt sämtliche durch Verzug entstehenden Kosten: Mahnungen, Inkasso, Rechtsanwälte, gerichtliche Mahnverfahren, Vollstreckungskosten und sonstige Aufwendungen zur Rechtsverfolgung.
6.8 Interne Aufwände der certified IT zur Bearbeitung des Zahlungsverzugs werden auf Basis des gültigen Stundensatzes plus Auslagen berechnet.
6.9 Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
7.1 Sämtliche gelieferten Waren, erstellten Softwareprodukte, Dokumentationen, Projektunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der certified IT.
7.2 Darüber hinaus behält sich die certified IT das Recht vor, Arbeitsleistungen, Projektergebnisse oder Zugänge zu IT-Systemen zurückzuhalten, soweit offene Forderungen bestehen.
7.3 Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auch auf: Werkstücke, Entwürfe, Pläne, Konfigurationen, Software-Releases, Projekt- und Task-Dokumentationen, Daten sowie Zugriffe.
7.4 Das Zurückbehaltungsrecht wird automatisch wirksam, sobald der Kunde mit Zahlungen oder Mitwirkungspflichten in Verzug gerät.
7.5 Sobald alle offenen Forderungen beglichen sind, erlischt das Zurückbehaltungsrecht automatisch.
7.6 Das Zurückbehaltungsrecht gilt unbeschadet aller weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche der certified IT.
§ 8 Abnahme von Leistungen und Abnahmefiktion
8.1 Leistungen sind unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
8.3 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, in Betrieb nimmt oder in seine Systeme integriert.
8.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.5 Nach erfolgter Abnahme oder Abnahmefiktion gelten Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
8.6 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.7 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Bedienungsfehlern, Eingriffen des Kunden oder beauftragter Dritter sowie Schäden durch externe Einflüsse, die nicht Vertragsgegenstand sind.
8.8 Im Fall einer Gewährleistung durch Mangelbeseitigung hat der Kunde vor Beginn der Mangelbeseitigung in eigener Verantwortung eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
8.9 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.10 Versand und Gefahrenübergang: Bei Lieferungen von Hardware geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde — auch bei frachtfreier Lieferung.
8.11 Bei Überschreitung einer schriftlich vereinbarten Lieferfrist um mehr als zwei Wochen ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt.
§ 9 Rücktritt bei Unmöglichkeit und höhere Gewalt
9.1 Wird die Leistungserbringung aufgrund von Umständen unmöglich, die außerhalb des Einflussbereichs der certified IT liegen, ist die certified IT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2 In diesem Fall erfolgt der Rücktritt schadensfrei für die certified IT.
9.3 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Stromausfälle, Internet- oder Infrastrukturstörungen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks sowie Ausfälle von Drittanbietern oder Cloud-Infrastrukturen.
§ 10 Verjährung
10.1 Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus Vertragsverhältnissen beträgt 4,5 Jahre (in Worten: vier Komma fünf).
10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
10.3 Die Verjährung wird insbesondere gehemmt durch: Verhandlungen zwischen den Parteien, Anerkenntnis der Forderung, Teilzahlung, Klageerhebung oder Mahnbescheid. Schriftliche Mahnungen gelten als Verhandlungsbeginn, sofern der Schuldner nicht unverzüglich und ausdrücklich widerspricht.
10.4 Die Hemmung endet mit ausdrücklicher schriftlicher Beendigung der Verhandlungen.
Hinweis zu § 10.1: Die Wahl einer Verjährungsfrist von 4,5 Jahren beruht auf praxisbezogenen Erwägungen: Da die Verjährung mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, würde eine Frist von exakt 3 Jahren stets zum 31. Dezember des dritten Folgejahres ablaufen — einer zeitlich ungünstigen Phase. Durch die Verlängerung auf 4,5 Jahre verschiebt sich der Ablauf auf den 30. Juni des vierten Folgejahres, zugunsten beider Parteien.
§ 11 Haftung bei Sicherheitsvorfällen und IT-Risiken
11.1 Die certified IT erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt.
11.2 Eine vollständige Sicherheit von IT-Systemen kann nicht garantiert werden.
11.3 Die certified IT übernimmt keine Garantie für: Angriffsfreiheit, vollständige Systemsicherheit oder dauerhafte Systemverfügbarkeit.
11.4 Für Schäden durch Hackerangriffe, Malware, Ransomware, Sicherheitslücken in Drittsoftware oder Zero-Day-Exploits haftet die certified IT nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
11.5 Die organisatorische IT-Sicherheit verbleibt grundsätzlich beim Kunden, insbesondere: Benutzerverwaltung, Passwortmanagement, Mitarbeiterschulungen, Datensicherung und Datenschutzorganisation.
11.6 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste ist ausgeschlossen.
§ 12 Automatische Pflege- und Aktualisierungsverpflichtung
12.1 Wird certified IT für IT-technische Leistungen hinzugezogen, übernimmt sie automatisch die Pflege und Aktualisierung sämtlicher Netzwerk-, Server- und sonstiger IT-Bestandteile, soweit zumutbar und technisch möglich. Dies gilt insbesondere bei Daueraufträgen.
12.2 Dies gilt auch, wenn Updates oder Wartungen nicht explizit beauftragt wurden, da veraltete Systeme Störungen verursachen können.
12.3 Ausnahme: Wenn aktuelle Systeme Probleme verursachen oder von certified IT dokumentierte Gründe eine Aktualisierung unzumutbar machen.
§ 13 Haftungsbegrenzung bei Software, IP- und Lizenzproblemen
13.1 Die certified IT haftet nicht für Fehler, Schäden oder Einschränkungen durch eingesetzte Software, Lizenzen, Updates oder fremde IT-Komponenten, soweit diese nicht nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der certified IT zurückzuführen sind.
13.2 Dies gilt insbesondere für: Lizenzverstöße Dritter, Inkompatibilitäten zwischen Systemkomponenten, Drittanbieter-Software, Cloud-Dienste oder Fachprogramme.
13.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbedingungen, Nutzungsrechte und sonstiger rechtlicher Vorgaben.
§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Die certified IT behandelt alle Informationen, die im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt werden, vertraulich.
14.2 Kundenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragserfüllung verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer gesetzlichen Erlaubnis.
14.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie für die Leistungserbringung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten Dritter nur in zulässiger Weise zur Verfügung zu stellen.
14.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO sowie dem BDSG.
14.6 Soweit die certified IT als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich. Ohne wirksamen AVV ist die certified IT berechtigt, die betroffenen Leistungen auszusetzen.
14.7 Die certified IT trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO.
14.8 Im Falle einer Datenpanne gemäß Art. 4 Nr. 12 DSGVO informiert die certified IT den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden.
14.9 Die certified IT ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Eine Liste ist auf Anfrage einsehbar.
§ 15 Leistungsänderungen, Nebenleistungen und Nebenpflichten
15.1 Leistungen der certified IT können technisch oder organisatorisch angepasst werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich ist.
15.2 Nebenleistungen, die zur fachgerechten Erfüllung der Beauftragung notwendig sind, gelten als vereinbart.
15.3 Sicherheitsrelevante Maßnahmen haben Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen.
15.4 Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert und insbesondere auf Anforderung der certified IT alle notwendigen Informationen, Historien, Task-Daten, Systemprotokolle und E-Mails unverzüglich bereitzustellen.
15.5 Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, steht der certified IT automatisch eine Mindestschadenssumme zu: 20.000 € oder 25 % des jeweiligen Auftragsvolumens, je nachdem, welcher Wert höher ist. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Die Beweislast liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 16 Preisgestaltung, Anpassung von Preisen und Vergütungen
16.1 Die Preise der certified IT sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten. Es fallen Zuschläge für Nacht- (50 %), Wochenend- (100 %) und Feiertagstätigkeiten (200 %) an. Dies gilt auch ohne vorherige Beauftragung in Notfallsituationen.
16.2 Soweit eine Vergütung nicht vereinbart ist, gilt eine solche als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.
16.3 Soweit keine Vergütungshöhe vereinbart wurde, richtet sich die Vergütung nach den üblichen Sätzen gemäß § 612 BGB. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Angeboten gilt als vergütungspflichtige Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
16.4 Die Abrechnung erfolgt bei Remote-Leistungen im Takt von 30 Minuten (Mindesteinheit), danach in 15-Minuten-Schritten. Bei Vor-Ort-Leistungen beträgt die Mindesteinheit 60 Minuten, danach in 30-Minuten-Schritten.
16.5 Anfahrtskosten werden pauschal nach dem Faktor 0,75 des geltenden Stundensatzes zuzüglich einer Kilometerpauschale von 0,75 € je gefahrenem Kilometer ab Unternehmenssitz berechnet.
16.6 Preiskorrekturen aufgrund von Schreibfehlern oder Kalkulationsirrtümern bleiben vorbehalten.
16.7 Die certified IT kann ihre Preise anpassen, wenn sich die Kostenbasis ändert, z. B. Lizenz-, Hosting-, Energie- oder Personalkosten sowie regulatorische Änderungen.
16.8 Preisänderungen werden schriftlich mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit mitgeteilt.
16.9 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich, gilt die Anpassung als akzeptiert.
16.10 Im Falle berechtigten Widerspruchs hat die certified IT das Recht, den Vertrag mit 30 Tagen Frist zum Monatsende zu kündigen.
16.11 Preisanpassungen gelten auch für bereits laufende Verträge bei fortlaufend erbrachten Leistungen.
16.12 Die certified IT ist berechtigt, ihre Stundensätze orientierend an gestiegenen Kosten und/oder der Inflation jährlich bis maximal 10 % pro Jahr anzupassen, ohne dass dem Kunden ein Kündigungsrecht daraus entsteht.
§ 17 Systemzugriffe durch Dritte und Fremdadministration
17.1 Erfolgen Änderungen an Systemen durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte, übernimmt die certified IT hierfür keine Verantwortung.
17.2 Treten nach solchen Änderungen Störungen auf, wird vermutet, dass diese durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, sofern nicht nachweisbar ist, dass die Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich der certified IT liegt.
17.3 Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine Störung nicht durch eigene Eingriffe verursacht wurde.
17.4 Eine Verpflichtung zur Prüfung solcher Änderungen besteht nur im Rahmen einer entsprechenden Beauftragung.
17.5 Aufwände zur Analyse, Fehlerbehebung oder Wiederherstellung von Systemzuständen durch Eingriffe des Kunden oder Dritter gelten als gesondert zu vergütende Leistungen.
§ 18 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
18.1 Verträge über laufende oder wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren gilt automatisch, wenn der Vertrag ausdrücklich als Dauervertrag bezeichnet wird, wenn der Kunde regelmäßig auf Dienstleistungen der certified IT zugreift oder es sich um verwaltete Dienste (Managed Services) handelt — insbesondere Hosting, Backup, Monitoring oder Fernwartung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwei Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
18.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Insolvenz des Kunden.
18.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
18.4 Bei außerordentlicher Kündigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist die certified IT berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.
§ 19 Urheberrecht und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
19.1 Alle von der certified IT erstellten Arbeitsergebnisse — einschließlich Konfigurationen, Skripte, Dokumentationen und Konzepte — bleiben urheberrechtlich Eigentum der certified IT, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
19.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
19.3 Eine Weitergabe oder anderweitige Verwertung der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der certified IT.
19.4 Bei Zahlungsverzug ruht das eingeräumte Nutzungsrecht bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen.
§ 20 Gerichtsstand, Sprache und anwendbares Recht
20.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch. Die deutschen Texte sind die bindenden.
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ulm, sofern der Kunde Kaufmann, Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
20.3 Die certified IT ist berechtigt, Ansprüche nach eigener Wahl auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
20.4 Der Erfüllungsort ist der jeweilig beauftragte Sitz der certified IT.
20.5 Streitigkeiten können nach übereinstimmender Wahl beider Parteien einem Schiedsgericht nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung vorgelegt werden. Sitz: Ulm. Verfahrenssprache: Deutsch.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die hinfällig gewordene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahekommt.