Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der certified IT (www.certifiedit.net)
Inhaber: Christian Enderle
Sitz: Amselweg 10, 89143 Blaubeuren, Deutschland
info@certifiedit.net | +49 731 850 71 800
Stand: 08.03.2026
Inhaltsverzeichnis
§1 Geltungsbereich
§2 Vertragsgegenstand und Angebote
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
§4 Projektintegration, Dokumentation und Task-Historie
§5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
§6 Zahlungsverzug
§7 Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
§8 Abnahme von Leistungen und Abnahmefiktion
§9 Rücktritt bei Unmöglichkeit und höhere Gewalt
§10 Verjährung
§11 Haftung bei Sicherheitsvorfällen und IT-Risiken
§12 Automatische Pflege- und Aktualisierungsverpflichtung
§13 Haftungsbegrenzung bei Software, IP- und Lizenzproblemen
§14 Datenschutz und Vertraulichkeit
§15 Leistungsänderungen, Nebenleistungen und Nebenpflichten
§16 Preisgestaltung, Anpassung von Preisen und Vergütungen
§17 Systemzugriffe durch Dritte und Fremdadministration
§18 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
§19 Urheberrecht und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
§20 Gerichtsstand, Sprache und anwendbares Recht
§21 Salvatorische Klausel
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der certified IT gegenüber ihren Kunden.
1.2 Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten der certified IT, die ab dem 08.03.2026 aufgenommen oder durchgeführt wurden, unabhängig davon, wann der zugrunde liegende Auftrag, Vertrag oder die Beauftragung erfolgt ist.
1.3 Diese AGB ersetzen sämtliche zuvor geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der certified IT vollständig.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang, sofern sie schriftlich getroffen wurden.
1.6 Die certified IT erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern, Selbstständigen, Freiberuflern oder juristischen Personen im Sinne des §14 BGB (B2B).
1.7 Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§2 Vertragsgegenstand und Angebote
2.1 Gegenstand des Vertrages sind IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Projektleistungen, Wartungsleistungen, Supportleistungen, Systemadministration, IT-Sicherheitsleistungen sowie sonstige IT- und Beratungsbezogene Tätigkeiten.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Beauftragung, Projektvereinbarung oder Leistungsbeschreibung.
2.3 Die Angebote der certified IT sind in Hinsicht auf Leistung, Menge, Lieferfrist und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot ist nur gültig solange der Vorrat reicht. Die Abbildungen der Artikel entsprechen nicht in jedem Fall dem tatsächlichen Lieferumfang und berechtigen daher zu keinerlei Ansprüchen gleich welcher Art gegen certified IT. Die technischen Daten der Produkte, die von certified IT vertrieben werden, sind verbindlich in der Produktinformation dargelegt.
2.4 Die certified IT schuldet grundsätzlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
2.5 Nebenleistungen gelten als vereinbart, soweit sie zur fachgerechten Erfüllung der Beauftragung notwendig oder technisch geboten sind.
2.6 Automatische Nebenpflichten: Soweit die certified IT im Rahmen einer Beauftragung technisch hinzugezogen wird, gelten regelmäßige Updates und Pflege aller Netzwerk-, Server- und IT-Bestandteile, einschließlich Fachprogramme, automatisch als Bestandteil der Beauftragung, soweit zumutbar und technisch möglich. Die näheren Einzelheiten und Ausnahmen ergeben sich aus §12 dieser AGB.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der certified IT.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Nutzungsrechte an Software, Daten oder Systemen vorliegen.
3.4 Pauschale Aussagen wie „funktioniert nicht" gelten nicht als ausreichende Mitwirkung.
§4 Projektintegration, Dokumentation und Task-Historie
4.1 Wird die certified IT im Rahmen von (Teil-)Projekten tätig und erfolgt die Integration als Bestandteil der internen IT-Struktur, als Subunternehmer, als externer Projektpartner oder innerhalb eines Ticketsystems, Chatsystems, Projektmanagementsystems oder einer sonstigen Task- oder ToDo-Verwaltung, ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung der certified IT eine vollständige, lückenlose und exportfähige Historie sämtlicher durch die certified IT bearbeiteter Vorgänge herauszugeben.
4.2 Dies umfasst insbesondere:
- alle der certified IT oder ihren Mitarbeitern zugewiesenen Tasks
- sämtliche Projekt- und Ticketverläufe
- sämtliche Kommunikationshistorien aller Projektteilnehmer
- Chat-Protokolle
- Systemlogs
- sowie relevante E-Mail-Kommunikation und sonstige relevante Dokumentationen
4.3 Erfolgt die Herausgabe dieser Informationen trotz Aufforderung nicht oder nur unvollständig, steht der certified IT eine Mindestschadenssumme von 50.000 € oder 50 % des Projektumfangs zu, je nachdem, welcher Wert höher ist, unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens. Diese Regelung gilt insbesondere für die nachträgliche Herausgabe von Projekt- und Task-Historien sowie für Fälle, in denen der certified IT der Zugriff auf relevante Systeme, Dokumentationen oder Kommunikationsverläufe verweigert oder entzogen wird. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist als die Mindestschadenssumme. Die Beweislast für einen geringeren Schaden liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind sofort, spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung, nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
5.3 Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich erhoben werden. Danach gelten Rechnungen als anerkannt.
5.4 Bei Erstbestellungen/-aufträgen oder besonders großen Auftragsvolumen gilt Vorauszahlung als vereinbart. Die certified IT ist darüber hinaus berechtigt, Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden rechtfertigen – insbesondere bei Zahlungsverzug, Insolvenzantrag, Pfändungsmaßnahmen oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der certified IT mit eigenen Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der certified IT schriftlich anerkannt.
§6 Zahlungsverzug
6.1 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die certified IT berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
6.2 Der Verzugszinssatz beträgt:
- 9 (neun) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
- mindestens 1 € pro Tag pro offener Rechnung.
6.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.4 Die certified IT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen auszusetzen.
6.5 Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.
6.6 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit rechtfertigen, ist die certified IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, laufende Leistungen einzustellen oder Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Stellung eines Insolvenzantrags, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Pfändungsmaßnahmen oder erheblichen Zahlungsrückständen. Gleiches gilt, wenn der Kunde trotz Anforderung innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherheitsleistung erbringt.
6.7 Der Kunde trägt sämtliche durch Verzug entstehenden Kosten:
- Mahnungen
- Inkassodienstleister
- Rechtsanwälte
- gerichtliche Mahnverfahren
- Vollstreckungskosten
- sonstige Aufwendungen zur Rechtsverfolgung
6.8 Interne Aufwände der certified IT zur Bearbeitung des Zahlungsverzugs (Forderungsmanagement, Kommunikation, Dokumentation, Vorbereitung rechtlicher Maßnahmen) werden auf Basis des gültigen Stundensatzes plus Auslagen berechnet.
6.9 Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§7 Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
7.1 Sämtliche gelieferten Waren, erstellten Softwareprodukte, Dokumentationen, Projektunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der certified IT.
7.2 Darüber hinaus behält sich die certified IT das Recht vor, Arbeitsleistungen, Projektergebnisse oder Zugänge zu IT-Systemen zurückzuhalten, soweit offene Forderungen bestehen.
7.3 Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auch auf:
- Werkstücke, Entwürfe, Pläne, Konfigurationen, Software-Releases
- Projekt- und Task-Dokumentationen
- Daten, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind
- Zugriffe
7.4 Das Zurückbehaltungsrecht wird automatisch wirksam, sobald der Kunde mit Zahlungen oder Mitwirkungspflichten in Verzug gerät.
7.5 Sobald alle offenen Forderungen beglichen und Mitwirkungspflichten erfüllt sind, erlischt das Zurückbehaltungsrecht automatisch.
7.6 Das Zurückbehaltungsrecht gilt unbeschadet aller weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche der certified IT, einschließlich Verzugszinsen, Schadensersatz und Mahngebühren.
§8 Abnahme von Leistungen und Abnahmefiktion
8.1 Leistungen sind unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
8.3 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, in Betrieb nimmt oder in seine Systeme integriert.
8.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.5 Nach erfolgter Abnahme oder Abnahmefiktion gelten Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
8.6 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Leistung oder Ware, schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Leistung als angenommen und genehmigt.
8.7 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Bedienungsfehlern, Eingriffen des Kunden oder beauftragter Dritter sowie bei Schäden durch ungeeignete Software oder externe Einflüsse, die nicht Vertragsgegenstand sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel auch ohne diese Umstände entstanden wäre.
8.8 Im Fall einer Gewährleistung durch Mangelbeseitigung hat der Kunde vor Beginn der Mangelbeseitigung in eigener Verantwortung eine vollständige Datensicherung vorzunehmen. Die certified IT haftet nicht für Datenverluste, die auf das Unterlassen einer solchen Sicherung zurückzuführen sind.
8.9 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen uneingeschränkt.
8.10 Versand und Gefahrenübergang: Bei Lieferungen von Hardware oder sonstigen Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde oder das Lager der certified IT verlassen hat – auch bei frachtfreier Lieferung. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden.
8.11 Bei Überschreitung einer schriftlich vereinbarten Lieferfrist um mehr als zwei Wochen ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt. Ersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs sind bis zum Ablauf dieser Nachfrist ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
§9 Rücktritt bei Unmöglichkeit und höhere Gewalt
9.1 Wird die Leistungserbringung aufgrund von Umständen unmöglich, die außerhalb des Einflussbereichs der certified IT liegen, ist die certified IT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2 In diesem Fall erfolgt der Rücktritt schadensfrei für die certified IT.
9.3 Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Stromausfälle
- Internet- oder Infrastrukturstörungen
- Cyberangriffe
- behördliche Maßnahmen
- Pandemien
- Streiks
- Ausfälle von Drittanbietern oder Cloud-Infrastrukturen
§10 Verjährung
10.1 Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus Vertragsverhältnissen beträgt 4,5 Jahre. (In Worten: vier Komma fünf).
10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
10.3 Die Verjährung wird insbesondere gehemmt durch: Verhandlungen zwischen den Parteien, Anerkenntnis der Forderung, Teilzahlung, Klageerhebung oder Mahnbescheid. Schriftliche Mahnungen und Rückfragen zur Klärung von Forderungen gelten als Verhandlungsbeginn im Sinne dieser Regelung, sofern der Schuldner nicht unverzüglich und ausdrücklich widerspricht.
10.4 Die Hemmung endet mit ausdrücklicher schriftlicher Beendigung der Verhandlungen.
Hinweis zu §10.1: Die Wahl einer Verjährungsfrist von 4,5 Jahren beruht auf praxisbezogenen Erwägungen: Da die Verjährung gemäß §10.2 mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, würde eine Frist von exakt 3 Jahren stets zum 31. Dezember des dritten Folgejahres ablaufen. Dies konzentriert die Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen beider Parteien auf den Jahreswechsel – eine zeitlich ungünstige Phase mit erhöhtem Arbeitsaufwand und erhöhter Fehleranfälligkeit. Durch die Verlängerung auf 4,5 Jahre verschiebt sich der Verjährungsablauf auf den 30. Juni des vierten Folgejahres und entzerrt damit die Fristenüberwachung für beide Vertragsparteien gleichermaßen. Die Verlängerung erfolgt beidseitig und bewusst zugunsten beider Parteien.
§11 Haftung bei Sicherheitsvorfällen und IT-Risiken
11.1 Die certified IT erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt.
11.2 Eine vollständige Sicherheit von IT-Systemen kann jedoch nicht garantiert werden.
11.3 Die certified IT übernimmt keine Garantie für:
- Angriffsfreiheit
- vollständige Systemsicherheit
- dauerhafte Systemverfügbarkeit
11.4 Für Schäden durch Hackerangriffe, Malware, Ransomware, Sicherheitslücken in Drittsoftware, Zero-Day-Exploits oder Angriffe auf Cloud- oder Infrastruktur-Provider haftet die certified IT nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
11.5 Die organisatorische IT-Sicherheit verbleibt grundsätzlich beim Kunden, insbesondere:
- Benutzerverwaltung und Information über Zu- und Abgänge
- Passwortmanagement
- Mitarbeiterschulungen
- Datensicherung
- Datenschutzorganisation
11.6 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste ist ausgeschlossen.
§12 Automatische Pflege- und Aktualisierungsverpflichtung
12.1 Wird certified IT für IT-technische Leistungen, Beratung, Support oder sonstige Tätigkeiten hinzugezogen, übernimmt sie automatisch die Pflege und Aktualisierung sämtlicher Netzwerk-, Server- und sonstiger IT-Bestandteile, soweit zumutbar und technisch möglich, einschließlich Fachprogramme. Dies gilt insbesondere bei Daueraufträgen.
12.2 Dies gilt auch, wenn Updates oder Wartungen nicht explizit beauftragt wurden, da veraltete Systeme Störungen verursachen können, die bei aktuellen Systemen nicht auftreten.
12.3 Ausnahme: Wenn aktuelle Systeme Probleme verursachen oder von certified IT dokumentierte Gründe eine Aktualisierung unzumutbar machen.
§13 Haftungsbegrenzung bei Software, IP- und Lizenzproblemen
13.1 Die certified IT haftet nicht für Fehler, Schäden oder Einschränkungen, die durch eingesetzte Software, Lizenzen, Updates oder fremde IT-Komponenten entstehen, soweit diese nicht nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der certified IT zurückzuführen sind.
13.2 Dies gilt insbesondere für:
- Lizenzverstöße Dritter
- Inkompatibilitäten zwischen Systemkomponenten
- Drittanbieter-Software, Cloud-Dienste oder Fachprogramme
13.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbedingungen, Nutzungsrechte und sonstiger rechtlicher Vorgaben.
§14 Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Die certified IT behandelt alle Informationen, die im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt werden, vertraulich.
14.2 Kundenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragserfüllung verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies für die vereinbarten Leistungen notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung, insbesondere für Marketingzwecke, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer gesetzlichen Erlaubnis.
14.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie für die Leistungserbringung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten Dritter nur in zulässiger Weise zur Verfügung zu stellen und die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen.
14.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die certified IT erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
14.6 Soweit die certified IT im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, ist der Abschluss eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich. Der konkrete Umfang der Auftragsverarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden im AVV geregelt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung der certified IT einen solchen Vertrag abzuschließen. Ohne wirksamen AVV ist die certified IT berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zum Abschluss des AVV auszusetzen.
14.7 Die certified IT trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils gültigen AVV.
14.8 Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpanne) gemäß Art. 4 Nr. 12 DSGVO ist die certified IT verpflichtet, den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, zu informieren, soweit die Datenpanne den Verantwortungsbereich der certified IT betrifft. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) sowie ggf. die Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO).
14.9 Die certified IT ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des Art. 28 DSGVO. Eine Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage einsehbar. Über wesentliche Änderungen beim Einsatz von Unterauftragsverarbeitern wird der Kunde rechtzeitig informiert.
§15 Leistungsänderungen, Nebenleistungen und Nebenpflichten
15.1 Leistungen der certified IT können technisch oder organisatorisch angepasst werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich ist.
15.2 Nebenleistungen, die zur fachgerechten Erfüllung der Beauftragung notwendig sind, gelten als vereinbart, soweit sie zumutbar und technisch erforderlich sind.
15.3 Sicherheitsrelevante Maßnahmen haben Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen.
15.4 Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert und insbesondere auf Anforderung der certified IT unverzüglich alle notwendigen Informationen, Historien, Task-Daten, Systemprotokolle und E-Mails bereitzustellen, die für die Ausführung oder Nachverfolgung der Leistungen erforderlich sind.
15.5 Kommt der Kunde seiner Informationspflicht während der laufenden Projektdurchführung nicht nach – insbesondere durch unterlassene oder unvollständige Bereitstellung von Informationen, Anforderungen, Rückmeldungen oder Freigaben, die für die Ausführung der Leistungen erforderlich sind – steht der certified IT automatisch eine Mindestschadenssumme zu, die sich nach folgendem Maßstab berechnet: 20.000 € oder 25 % des jeweiligen Auftragsvolumens, je nachdem, welcher Wert höher ist. Dies gilt neben allen weiteren Schadensersatzansprüchen, die der certified IT gesetzlich oder vertraglich zustehen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist als die Mindestschadenssumme. Die Beweislast für einen geringeren Schaden liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§16 Preisgestaltung, Anpassung von Preisen und Vergütungen
16.1 Die Preise der certified IT sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten. Die aktuellen Sätze können bei der certified IT erfragt werden. Es fallen Zuschläge für Nacht- (50 %), Wochenend- (100 %) und Feiertagstätigkeiten (200 %) an. Dies gilt ferner auch ohne vorherige Beauftragung in Notfallsituationen, in denen die certified IT zur schnellstmöglichen Wiederherstellung der IT-Systeme des Kunden tätig wird.
16.2 Soweit eine Vergütung nicht durch Vereinbarung der Vertragsparteien vereinbart ist, gilt eine solche als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
16.3 Soweit keine Vergütungshöhe vereinbart wurde, richtet sich die Vergütung nach den üblichen Sätzen gemäß §612 BGB. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten sind. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Angeboten, die über die einfache Preisnennung hinausgehen – insbesondere für Firmennetze und Serversysteme – gilt ebenfalls als vergütungspflichtige Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
16.4 Die Abrechnung erfolgt bei Remote-Leistungen im Takt von 30 Minuten (Mindesteinheit), danach in 15-Minuten-Schritten. Bei Vor-Ort-Leistungen beträgt die Mindesteinheit 60 Minuten, danach wird in 30-Minuten-Schritten abgerechnet.
16.5 Anfahrtskosten werden pauschal nach dem Faktor 0,75 des geltenden Stundensatzes zuzüglich einer Kilometerpauschale von 0,75 € je gefahrenem Kilometer ab Unternehmenssitz berechnet. Für Einsätze mit besonders weitem Anfahrtsweg kann schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart werden.
16.6 Preiskorrekturen aufgrund von Schreibfehlern oder Kalkulationsirrtümern bleiben vorbehalten. Die Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit der Geschäftsführung vereinbart ist, ab Sitz des Auftragnehmers, ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
16.7 Die certified IT kann ihre Preise anpassen, wenn sich die Kostenbasis ändert, z. B.:
- Lizenz- oder Softwarekosten
- Hosting, Cloud- oder Infrastrukturkosten
- Energie- und Personalkosten
- sowie sonstige gesetzliche oder regulatorische Änderungen
16.8 Preisänderungen werden schriftlich mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit mitgeteilt.
16.9 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gilt die Anpassung als akzeptiert.
16.10 Im Falle berechtigten Widerspruchs hat die certified IT das Recht, den Vertrag mit 30 Tagen Frist zum Monatsende zu kündigen.
16.11 Preisanpassungen gelten auch für bereits laufende Verträge, soweit die Leistung fortlaufend oder regelmäßig erbracht wird, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
16.12 Die certified IT ist berechtigt, ihre Stundensätze orientierend an gestiegenen Kosten und/oder der Inflation jährlich bis maximal 10 % pro Jahr anzupassen, ohne dass dem Kunden ein Kündigungsrecht daraus entsteht.
§17 Systemzugriffe durch Dritte und Fremdadministration
17.1 Erfolgen Änderungen an Systemen, Konfigurationen, Software, Benutzerrechten, Sicherheitsrichtlinien, Netzwerkstrukturen oder sonstigen IT-Komponenten durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte, übernimmt die certified IT hierfür keine Verantwortung.
17.2 Treten nach solchen Änderungen Störungen oder Schäden auf, wird vermutet, dass diese durch Änderungen des Kunden oder durch Dritte verursacht wurden, sofern nicht nachweisbar ist, dass die Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich der certified IT liegt.
17.3 Der Kunde trägt in solchen Fällen die Beweislast dafür, dass eine Störung nicht durch eigene Eingriffe oder durch Eingriffe Dritter verursacht wurde.
17.4 Eine Verpflichtung der certified IT zur Prüfung solcher Änderungen besteht nur im Rahmen einer entsprechenden Beauftragung. Im Rahmen einer solchen Beauftragung steht es der certified IT frei, diese Änderungen zu prüfen und deren Auswirkungen zu bewerten.
17.5 Aufwände zur Analyse, Fehlerbehebung oder Wiederherstellung von Systemzuständen, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurden, gelten als gesondert zu vergütende Leistungen.
§18 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
18.1 Verträge über laufende oder wiederkehrende Leistungen (Dauerverträge, Wartungsverträge, Support- oder Betreuungsverträge) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren gilt in folgenden Fällen automatisch:
- wenn der Vertrag ausdrücklich als Dauervertrag bezeichnet oder schriftlich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde,
- wenn der Kunde regelmäßig und dauerhaft auf Dienstleistungen der certified IT zugreift oder ein solcher Dauerbezug nach den Umständen anzunehmen ist,
- wenn es sich um verwaltete Dienste (Managed Services) handelt, insbesondere Hosting, Backup, Monitoring, Fernwartung oder vergleichbare kontinuierlich erbrachte Leistungen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwei Jahre, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
18.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die certified IT insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wiederholter oder erheblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten, Insolvenz des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage.
18.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
18.4 Bei außerordentlicher Kündigung durch die certified IT aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist die certified IT berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen. Etwaige Vorauszahlungen werden nur für nachweislich nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§19 Urheberrecht und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
19.1 Alle von der certified IT erstellten Arbeitsergebnisse – einschließlich Konfigurationen, Skripte, Dokumentationen, Konzepte und sonstige Werke – bleiben urheberrechtlich Eigentum der certified IT, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
19.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
19.3 Eine Weitergabe, Veräußerung oder anderweitige Verwertung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der certified IT.
19.4 Bei Zahlungsverzug ruht das eingeräumte Nutzungsrecht bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen.
§20 Gerichtsstand, Sprache und anwendbares Recht
20.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der certified IT und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Geltende Vertragssprache ist deutsch. Vertragsinhalte in anderen Sprachen gelten maximal unterstützend. Die deutschen Texte sind die bindenden.
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Ulm, sofern der Kunde Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
20.3 Die certified IT ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche nach eigener Wahl auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
20.4 Der Erfüllungsort ist der jeweilig beauftragte Sitz der certified IT.
20.5 Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag können nach übereinstimmender Wahl beider Parteien anstelle eines staatlichen Gerichts einem Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) vorgelegt werden. Die Einleitung eines Schiedsverfahrens setzt voraus, dass beide Parteien dieser Vorgehensweise im Einzelfall schriftlich zustimmen. Sitz des Schiedsgerichts ist Ulm. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und bindend für beide Parteien.
§21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die hinfällig gewordene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahekommt.